Wenn die Straßenverkehrsbehörde, etwa die beim Landratsamt Konstanz, Zweifel daran hat, ob Sie noch zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind, ordnet sie an, dass innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Frist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss, um diese Zweifel zu entkräften.
Widrigenfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht wieder erteilt.
Gegen die Anordnung der MPU gibt es noch immer kein Rechtsmittel, aber häufig ist es möglich, die Anordnung zu vermeiden.
Hierfür ist eine Aktivität im vorangegangen Straf- bzw. Bußgeldverfahren nötig, denn die Anordnung kann nur auf Basis einer entsprechenden Verurteilung erfolgen:
Gerade bei Trunkenheits- und Drogendelikten kann über eine geschickte Verteidigung vermieden werden, dass die Straßenverkehrsbehörde überhaupt tätig wird, zumindest aber kann dadurch eine Reduktion der Sperrfrist erreicht werden.
Fälle, bei denen die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 8 Punkten im Flensburger Fahrerlaubnisregister entzogen wird, häufen sich – in diesem Zusammenhang sollte gegen jeden Punkt vorgegangen werden.
Aber auch im schlimmsten Fall können wir Hilfestellung bei der schnellstmöglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geben.